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Beihilfe


Beihilfestellen übernehmen ebenfalls in der Regel
wie bei medizinischen Leistungen
anteilig die Kosten für die Behandlung einer
nach den Psychotherapierichtlinien behandlungswürdigen psychischen Störung.
Die Abrechnung mit den Beihilfestellen erfolgt
wie bei den Privaten Krankenkassen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP),
einem der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) entsprechenden Abrechnungssystem.
Die Rechnungstellung erfolgt direkt an den Patienten oder die Patientin,
zur anschließenden Erstattung der Kosten durch die Versicherungsträger.