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Gesetzliche Krankenversicherung


Grundsätzlich übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen
(z.B. AOK, BKK, Barmer, DAK, IKK, HEK, KKH, TK) zu 100 %
die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung,
wenn eine gemäß den Psychotherapierichtlinien behandlungswürdige Störung
(z.B. Angststörung, Depression, Essstörung, Persönlichkeitsstörung, Sexuelle Störung)
vorliegt.
Die Behandlung bei Erwachsenen darf jedoch nur von einem
approbierten psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten
durchgeführt werden.
Verfügt der Psychotherapeut über eine
Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung
des jeweiligen Bundeslandes kann die Behandlung,
sofern der Therapeut über freie Therapieplätze verfügt,
umgehend aufgenommen und
direkt über die Krankenkasse abgerechnet werden.

Die Behandlung bei approbierten Psychotherapeuten, die eine Privatpraxis führen,
kann in Einzelfällen ebenfalls im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens
nach §13,3,SGB V von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Die Voraussetzung dafür ist, dass in angemessener Zeit und Entfernung
kein Psychotherapeut mit Kassenzulassung zur Verfügung steht.
Dies ist häufig dann der Fall, wenn bei kassenzugelassenen Therapeuten
sehr lange Wartezeiten auf einen Therapieplatz bestehen.
Daher ist eine ambulante Psychotherapie in meiner Praxis auch für gesetzlich
Versicherte Patienten mit Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich.